Corona-Virus in der Wäscherei
Der richtige Umgang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 / Covid-19
aktualisiert: 22.09.2020
Wäsche / Textilien können einem desinfizierenden Wäschedesinfektionsverfahren gemäß RKI-Liste zugeführt werden.
Empfehlung des Robert-Koch-Institutes (RKI) vom 09.03.2020
Die Wäsche wird als „infektionsverdächtige Wäsche“ eingestuft und muss in einem chemothermischen Desinfektionsverfahren nach RKI/VAH-Listung A/B gewaschen werden.
Nach Informationen des CINET (internationaler Dachverband der Textilpflege) verbreitet sich das Virus durch Tröpfeninfektion von Mensch zu Mensch, z.B. durch Niesen, direkten Kontakt oder die generelle Verbreitung über die Luft.
Die Infektion selbst geschieht über die Atemwege. Die Viren brauchen menschliche Zellen um sich zu reproduzieren. Der Lebenszyklus des Coronavirus außerhalb der Wirtszelle sei sehr kurz, vermutlich kürzer als 20 Minuten.
Das Risiko, während des Transports von Bettwäsche und Co. sowie während des Waschprozesses selbst infiziert zu werden, schätzt CINET gering ein.
Eine Ausnahme: Der Ausbruch von SARS habe gezeigt, dass Bettwäsche, die mit Kot verschmutzt wurde, infektiös sei. Daher sollte sämtliche Wäsche als infektionsverdächtige Wäsche angesehen werden.
Gemäß den Begriffsbestimmungen in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.6:
Infektionsverdächtige Wäsche ist die sonstige Krankenhauswäsche.
Krankenhauswäsche ist Wäsche, die beim Untersuchen, Behandeln, Pflegen und Versorgen von Kranken in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Krankenstationen von Heimen anfällt.
Zur Krankenhauswäsche zählt auch gebrauchte Wäsche aus medizinischen Laboratorien und Prosekturen sowie infektiöses Waschgut aus anderen Bereichen.
Begriffsbestimmung gemäß Hohenstein Wäscherei-Information Nr. 206 (3.Auflage; 08/2016)
Hochinfektiöse Wäsche ist Sondermüll und gehört nicht in die Wäscherei
Dazu gehören Erkrankungen wie Cholera, Hämorrhagische Fieber (Ebola-Fieber, Lassa-Fieber, Marburg-Virus), Milzbrand, Pest, Poliomyelitis, Tollwut, die Echinokokkose und weitere.
Infektiöse Wäsche, hier muss sowohl die Wäsche als auch das Wasser desinfiziert werden. Es muss also im Einbadverfahren (RKI gemäß Infektionsschutzgesetz) gearbeitet werden.
Hierzu gehören Erkrankungen wie Diphterie, Hepatitis, Lepra, Tuberkulose, Meningokokken-Meningitis und weitere.
Infektionsverdächtige Wäsche, hierzu zählt die „Corona-Wäsche“ muss in einem nachweislich desinfizierenden Waschverfahren mit entsprechendem Wirkbereich gewaschen werden.
Dazu gehören Erkrankungen durch Noro- und Rotaviren, Salmonellose, AIDS/HIV, Bronchitis, Coronavirus-Infektion und weitere.
Wäsche von mit Corona infizierten Patienten wird als „infektionsverdächtige Wäsche“ eingestuft. Das heißt: „Corona-Wäsche“ kann bzw. muss wie die übliche Krankenhauswäsche (Wäsche, die beim Behandeln und Pflegen von Menschen anfällt) desinfizierend gewaschen werden.
Um uns die, in Wäschereien für Wäsche aus Pflegeheimen oder aus Arztpraxen, geltenden Hygienevorschriften zu verdeutlichen, drehen wir den Satz rum:
Sämtliche Wäsche, welche beim Behandeln oder Pflegen von Menschen anfällt, muss als „infektionsverdächtig“ angesehen werden. Also ggf. mit (Corona-) Viren belastet.
Auf Basis der DGUV Information 203-084 ergeben sich u.a. folgende Verhaltensregeln:
Schmutzwäsche einsammeln
Krankenhauswäsche soll in Textilsäcken aus einem Material von mindestens 220 g/m² oder in Polyethylensäcken von mindestens 0,08 mm Foliendicke gesammelt werden.
Die Forderung nach Dichtheit schließt ein, dass durchnässte Wäsche nur in flüssigkeitsdichten Behältnissen angenommen, transportiert und gelagert werden darf. Dies sind in diesem Fall die PE-Säcke.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein ANGEBOT zu umweltfreundlichen und Vorschriftskonformen Textil-Wickelsäcken nebst Zubehör an.
Schmutzwäsche sortieren
Prinzipiell muss das Sortieren der Wäsche am Ort des Wäscheanfalls und soll nicht in der Wäscherei erfolgen (DGUV Information 203-084, Anhang 3).
Technische Maßnahmen
- u.a. unreine Seite; Lüftung; Arbeitsplatzgestaltung beachten
Organisatorische Maßnahmen
- strikte Zugangsregeln und Pausenregelung (Trinkpausen NICHT am Arbeitsplatz)
- betrieblichen Hygieneplan beachten
Persönliche Schutzausrüstung
- lange Schutzhandschuhe
- Kittel und flüssigkeitsdichte Schürzen
- ggf. Kopfschutz (Haube)
- Mund- oder Gesichtsschutz um zu verhindern, dass Mund und Nase mit Schutzhandschuhen berührt werden
Schmutzwäsche desinfizierend waschen
Die Wäsche wird als „infektionsverdächtige Wäsche“ eingestuft und muss in einem chemothermischen Desinfektionsverfahren nach RKI/VAH-Listung A/B gewaschen werden.
In einem chemothermischen Desinfektionswaschverfahren werden durch die Waschmaschine bestimmte Parameter im Waschprogramm sichergestellt. Diese sind durch das Robert-Koch-Institut (RKI) vorgegeben. Dazu gehören:
- das Flottenverhältnis (bestimmte Wassermenge bezogen auf das Trockengewicht der Wäsche)
- die Temperatur, welche mindestens erreicht werden muss und
- die Temperatur-Haltezeit, also die Zeit, in welcher die Temperatur nicht unter den Sollwert sinken darf
Gleichzeitig muss ein nach RKI gelistetes Desinfektionswaschmittel in der richtigen Dosiermenge verwendet werden. Die Parameter der Waschmaschine müssen auf das Waschmittel abgestimmt sein.
Daher sollte eine frei programmierbare Waschmaschine – idealerweise mit automatischer Dosierung – zum Einsatz kommen. Haushaltswaschmaschinen erfüllen diese Parameter in der Regel NICHT und sind daher für desinfizierendes Waschen NICHT geeignet.
Das Robert-Koch-Institut unterscheidet nach verschiedenen Wirkungsbereichen des Desinfektionsmittel und den anzuwendenden Waschverfahren.
In unseren Wäschereien kommen Desinfektionswaschverfahren nach Listung A und B zum Einsatz. Das eingesetzte Desinfektions-Waschmittel muss gemäß dieser Liste zertifiziert sein.
Geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren:
A
Zur Abtötung von vegetativen Bakterien einschließlich Mykobakterien sowie von Pilzen einschließlich Pilzsporen geeignet
B
Zur Inaktivierung von Viren geeignet
Da es sich bei Corona um Viren handelt, ist die Listung nach Wirkbereich B erforderlich.
Laut Robert-Koch-Institut muss der Betreiber der Waschmaschine in regelmäßigen Abständen (mindestens 1x jährlich) das Verfahren selber und dessen Wirksamkeit prüfen lassen. Gern unterbreite ich Ihnen ein Angebot für die mikrobiologische Kontrolluntersuchung.
Gemäß den RKI / VAH Richtlinien werden hierzu
- das Verhältnis der Wäschemenge zur Wassermenge im Desinfektionsschnitt ermittelt,
- die Temperatur im Desinfektionsschritt mit einem externen Datenlogger geprüft,
- die Haltezeit der erforderlichen Temperatur überprüft,
- die zugegebene Waschmittelmenge notiert und
- eine Überprüfung des Desinfektionsergebnisses mittels Bioindikator durch ein externes und zertifiziertes Prüflabor durchgeführt und protokolliert
Alle Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten. Das Protokoll wird dem Betreiber der Maschine ausgehändigt, damit er es vorschriftsmäßig aufbewahren kann.
Weitere Informationen zur mikrobiologischen Kontrolluntersuchung finden sie auf unserer MBKU-Seite.
Gemäß eines beispielhaft erstellten Hygieneplanes im Anhang 2 der DGUV Information 203-084 sollte die unreine Seite der Wäscherei 1x täglich desinfiziert werden. Dazu gehören Fußböden, Wände, Schleusen und Maschinenoberflächen.
Desinfektionsmittel mit mindestens „begrenzt viruzider Wirksamkeit“.
Da es sich bei Corona um ein behülltes Virus handelt, wird die Hülle durch das begrenzt viruzide Desinfektionsmittel zerstört und das Virus inaktiv gesetzt. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen (unbehüllte) Viren können ebenfalls verwendet werden.
Alle aktuell von uns angebotenen professionellen Industriewaschmaschinen sind frei programmierbar und sind damit von Haus aus in der Lage desinfizierend zu waschen.
Im Einzelfall ist jedoch zu kontrollieren, ob und wenn ja welche Desinfektionswaschprogramme aktiviert sind. Gern stehen wir Ihnen hier zur individuellen Beratung zu Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass Haushaltswaschmaschinen in der Regel NICHT desinfizierend waschen können. Hinterfragen Sie eventuelle „Desi-programme“, ob diese gemäß den RKI-Richtlinien erstellt sind.
Ja, alle unsere Kunden können sich sicher sein, das je nach Dringlichkeit kurzfristig ein Servicetechniker zu Verfügung steht.
Alle unsere Kundendiensttechniker sind in Sache Hygiene geschult und auf dem aktuellen Stand.
Die Wäscherei ist ein zentraler Punkt, an welchem Schmutzwäsche gesammelt und von wo aus die saubere Wäsche in alle Himmelsrichtungen verteilt wird. Die Funktionalität der Wäscherei inklusive der Desinfektion der Wäsche muss somit als „systemrelevant“ angesehen werden.
Sollte die Zugangsbeschränkung vom Gesundheitsamt angeordnet worden sein, reicht erfahrungsgemäß ein Telefonat mit dem zuständigen Bearbeiter, um den Sachverhalt zu klären.
Ein Ausfall wichtiger Maschinen wäre weitaus dramatischer, zudem kann ein Kontakt mit Risikogruppen weitestgehend ausgeschlossen werden. In speziellen Fällen finden wir auch individuelle Lösungen. Wie zum Beispiel eine Arbeitszeitverlagerung unsererseits, um Kontakte zwischen unserem Servicetechniker und Ihrem Wäschereipersonal zu minimieren.
Oftmals hilft hier eine Neu-Organisation der Arbeitsabläufe oder neue technische Erleichterungen. Gern beraten wir Sie hier individuell.
Als zertifizierter Werkskundendienst von Electrolux Professionell bieten wir Ihnen für diese Geräte einen komfortablen Service an. Ebenso betreuen wir gern Ihre Veit-Finishtechnik.
Natürlich helfen wir Ihnen auch bei Problemen mit Fremdfabrikaten nach. Halten Sie bei Anfragen bitte die genauen Typenbezeichnungen des Herstellers parat!